Hast du Lust, mit deinen Yogaschülern auf Reisen zu gehen? Wir haben erfahrene Profis gefragt, was du dabei auf keinen Fall vergessen solltest und wie ein Urlaub für deine Teilnehmer zur unvergesslichen Erfahrung wird.
Manchmal hat man einfach Lust, seine Yogamatte woanders auszurollen. Als Yogalehrer bucht man dann entweder einen Urlaub oder packt gleich seine Schüler mit ein und veranstaltet ein Retreat. Einer der angenehmsten Aspekte des Berufes ist doch, dass man Yoga fast überall unterrichten kann. Warum also nicht die Zehen auf La Gomera in den Sand stecken und herrliche Meeresluft wechselatmen? Oder mit Blick auf ein imposantes Bergpanorama Tadasana üben?
Klingt schön – und ist es auch. So lange, bis die Hälfte der Kursteilnehmer das Geld für das Hotel nicht rechtzeitig überweist, die Veganerin in der Gruppe nichts auf der Karte findet oder sich eine andere Teilnehmerin auf der Treppe den Knöchel verstaucht und sofort nachhause möchte. Gut, das ist jetzt ein wenig überspitzt dargestellt. Dennoch sollte man sich als Yogalehrer ein paar Gedanken machen, bevor man ein Retreat gibt. Denn neben Unannehmlichkeiten und schlechter Stimmung können durchaus auch rechtliche Konsequenzen drohen, wenn man allzu unvorbereitet loslegt.
Yogalehrer wird zum Reiseveranstalter
Natürlich ist Vorfreude nicht nur erlaubt, sondern erwünscht. Zwischendurch sollte man sich aber auch damit befassen, Haftungsrisiken möglichst zu minimieren. Eine Yogalehrerhaftpflicht ist hier leider nicht ausreichend. Sie deckt nur ab, was während des Unterrichts passiert. Wenn aber neben dem Unterricht noch eine weitere Leistung im Paketpreis enthalten ist (z.B. Übernachtung, Essen, einen Ausflug, die Anreise u.a.), dann wird der Yogalehrer damit zum Reiseveranstalter und haftet für alles, was während des Retreats passiert. „Ein klassisches Beispiel ist, dass eine Treppe feucht gewischt wird, ein Teilnehmer darauf ausrutscht und sich verletzt“, weiß Anja Follmer-Greiff, Gründerin und Geschäftsführerin von Yoga Travel & Friends. „Schadenersatzansprüche würden in diesem Fall denjenigen treffen, bei dem die Reise gebucht wurde, und nicht z.B. das Hotel, in dem es passiert ist.“ Es gibt verschiedene Wege, sich abzusichern. Einer ist, vorsorglich eine Reiseveranstalterhaftpflicht- und Insolvenzversicherung abzuschließen – was empfehlenswert ist. Wer mehr als zwei Retreats pro Jahr organisiert, ist dazu sogar verpflichtet, denn er wird damit vom Gelegenheitsveranstalter zum gewerblichen Reiseveranstalter, für den besondere Regeln gelten. Eine […]