Sie haben eine Ausbildung als Yogalehrer absolviert – und was nun? Dieser Artikel soll konkrete Hinweise geben, was Sie beim Start in die Selbstständigkeit beachten sollten, und Ihnen mit vielen Tipps zur Seite stehen
1. Wie anfangen?
Beim Finanzamt melden
Wenn Sie selbstständig Yoga unterrichten wollen, müssen Sie sich dazu seit 2009 (wie für jede andere selbstständige Tätigkeit auch) bei dem für Sie zuständigen Finanzamt anmelden. Das Formular dazu gibt es online bei www.finanzamt.de. Klicken Sie dort auf Ihr Bundesland und laden Sie sich dann den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Aufnahme einer gewerblichen, selbstständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit“ herunter. Sie finden diesen Fragebogen unter „Service“ oder „Download“, je nach Bundesland. Den ausgefüllten Fragebogen schicken Sie an Ihr Finanzamt, und Sie erhalten dann eine Steuernummer für Ihre selbstständige Tätigkeit. Diese ist auf allen Rechnungen anzugeben, die Sie ausstellen, und muss u.a. auch im Impressum Ihrer Website stehen.
Der selbstständige Unterricht von Yoga ist im Sinne des Paragraphen 18.1.1 des Einkommensteuergesetzes eine freiberufliche Tätigkeit. Deshalb brauchen Sie kein Gewerbe anzumelden. Mit Zuteilung der Steuernummer können Sie loslegen. Aber Vorsicht, es gibt Stolperfallen auf dem Weg. Diese haben sogar Namen: Es sind Krankenversicherungspflicht, Rentenversicherungspflicht, Übungsleiterpauschale, Umsatz- und Einkommensteuer. Auf was zu achten ist, soll nun erörtert werden. Vorab eine kurze Begriffsklärung: Im Folgenden wird der Begriff „Gewinn“ verwendet. Der Gewinn ergibt sich aus der Summe aller Einnahmen minus der Summe aller Ausgaben. Einnahmen sind Honorare und Beiträge der Kursteilnehmenden, typische Ausgaben sind Fahrtkosten, Werbung, Telefon, Fortbildungen, Fachliteratur (auch das Abo der YOGA AKTUELL), Büromaterial usw.
2.Krankenversicherung & Rente
Krankenversicherungspflicht
In Deutschland muss seit 2008 jeder Bürger krankenversichert sein. Das sind Sie wahrscheinlich auch. Dann geht es weiter.
Situation 1: Sind Sie familienversichert, d.h. sind Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse über die Kasse Ihres Ehegatten versichert? Haben Sie kein eigenes Einkommen außer einem Minijob? Dann dürfen Sie mit Ihrem Yoga-Unterricht in einem Jahr einen maximalen Gewinn von 4320 Euro erwirtschaften, um weiterhin (kostengünstig) in der Familienversicherung zu bleiben. Liegt Ihr Gewinn darüber, so sprechen Sie mit Ihrer Kasse. Sollte bei einer späteren Prüfung eine Versicherungspflicht festgestellt werden, so können die Krankenkassen Beiträge auch noch nachträglich einziehen. Da können schnell größere Summen zusammenkommen.
Situation 2: Beziehen Sie eigenen Lohn bzw. […]