Krankenkassenkurse auch für Fortgeschrittene: interessante Ergebnisse einer Recherche
Yoga auf Krankenkassenkosten? Das sei nur was für Schwangere, Senioren oder Kranke, lautet oft das Vorurteil. Doch gerade in Großstädten wie Berlin und München haben einige Yogastudios – wie etwa Home Yoga, YogaRaum Berlin, Jivamukti Yoga Schwabing und die Yogaschule München – krankenkassengeförderte Kurse für Fortgeschrittene im Programm. In den aufeinander aufbauenden Stunden werden auch anspruchsvolle Asanas wie Handstand oder Rad sowie Pranayama-Übungen weiterentwickelt. „Wir bieten drei unterschiedliche Levels an. Auch Fortgeschrittene haben bei uns die Möglichkeit, je nach Krankenkasse mehrmals im Jahr einen Kurs bezuschusst zu bekommen. Das ist insofern gerechtfertigt, als regelmäßig Übende ja permanent etwas für ihre Gesundheit tun und den Kassen somit weniger zur Last fallen. Unsere Schüler haben Perspektiven, da sie zunächst den Einsteigerkurs besuchen und dann wiederkommen, um Level 1 und später All-Level-Kurse zu besuchen. Diese fließenden Übungsstunden können von sportlichen, gesunden Schülern besucht werden. ,Rücken- & Gelenke-Yoga‘ ist unser Einsteigerlevel, das für alle Menschen geeignet ist, auch für jene mit Beschwerden oder Einschränkungen. Charakteristisch für diesen von Diplomsportwissenschaftler Tom Beyer konzipierten Yoga sind die von ihm speziell entwickelten Yogagurte und eine sehr intensive Atmung“, erläutert Dr. Isabell Lütkehaus, Leiterin von Home Yoga Berlin, ihr Kurssystem.
Krankenkassen sind vom Präventivcharakter des Yoga überzeugt
Insgesamt nehmen jährlich rund neun Millionen Menschen an Präventions- und Gesundheitsförderungsprogrammen der gesetzlichen Krankenkassen teil, über 310 Millionen Euro werden dafür ausgegeben. Auch Yogakurse sind, solange sie bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, bezuschussbar. Allerdings kommt kaum ein erfahrener Yogi auf den Gedanken, sich die Kosten für den Unterricht von der Krankenkasse zumindest zum Teil zurückerstatten zu lassen. Warum eigentlich nicht? Einmal in ein anderes Yogastudio zu gehen als gewöhnlich, kann neue Perspektiven und Sichtweisen eröffnen. Und Geld spart man dabei auch noch. Eine positive Auswirkung auf die Gesundheit hat Yoga nachgewiesenermaßen, wenn er regelmäßig praktiziert wird. Eine Studie des American College of Sports dokumentierte z.B., dass zweieinhalb Stunden pro Woche ausreichen, um Asthmakranken Linderung zu verschaffen. Regelmäßiges Training steigerte außerdem die Ausdauerleistung der Teilnehmer auf dem Laufband um bis zu 22 Prozent. Ähnliche Erfolge wurden in der Behandlung von Bluthochdruck, Rückenschmerzen und Depressionen beobachtet. Auch Gesunde profitieren: Man wird ruhiger, entspannter, leistungsfähiger, und das Immunsystem wird gestärkt. „Wir bieten geschlossene Krankenkassenkurse auf jedem unserer Kurslevel an. Daher kann jeder Yogainteressierte bei uns einen Kurs finden, der für ihn geeignet ist.
Für Anfänger geht es oft darum, einen Ausgleich zum stressigen Alltag zu finden. Für den fortgeschrittenen Yogi richtet sich das Interesse mehr darauf, zu lernen, Stress erst gar nicht entstehen zu lassen. Deswegen üben wir im Yoga auch solche komischen „Verrenkungen“: Weil wir lernen wollen, auch in herausfordernden Situationen ausgeglichen zu bleiben. Als Anfänger sind das Interesse und die Wahrnehmung zunächst vorrangig auf das Körperliche gerichtet. Als Fortgeschrittener bemerke ich dann, dass ich dieselben Prinzipien, die ich für meinen Körper gelernt habe, auch auf meine Gedanken anwenden kann. Und dann sogar darauf, wie ich mein Leben führe“, so Alexander Kröker, Leiter des YogaRaum Berlin.
Diese positiven Auswirkungen von Yoga haben auch die Krankenkassen festgestellt und bezuschussen Kurse im Rahmen ihrer Präventionsprogramme: „Im Bereich Stressbewältigung und Entspannung haben wir uns auf Basis der besten verfügbaren Evidenz für die Aufnahme der klassischen Entspannungsverfahren Autogenes Training und Progressive Muskelrelaxation sowie von Hatha-Yoga, Tai-Chi und Qi-Gong entschieden, weil diese nach einer Expertise der Bundesvereinigung für Gesundheit als wirksame und wirtschaftliche Leistungen bewertet worden sind. Speziell für die Auswahl von Hatha-Yoga als förderfähiges Entspannungsverfahren sprachen zudem die Aspekte gute Erlernbarkeit und der Schwerpunkt auf körperlichen Übungen und Atemübungen. Die Kurse sind nicht auf eine bestimmte Religion oder Weltanschauung festgelegt, und ihre Wirksamkeit ist im Rahmen von Studien und Metaanalysen belegt“, erläutert Claudia Widmaier vom GKV-Spitzenverband, der zentralen Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland.
Wie ist die Bezuschussung geregelt?
Was bezuschusst werden kann, ist im sogenannten Präventionsleitfaden geregelt, auf den sich alle Krankenkassen verbindlich geeinigt haben (Infos unter www.gkv-spitzenverband.de). In welchem Umfang jeder Versicherte gefördert werden kann, darüber entscheiden die Krankenkassen ganz individuell. Auch die Auslegung, was genau unter „Hatha-Yoga“ fällt, regeln sie unterschiedlich: Die einen bezuschussen auch Iyengar-Kurse, die anderen nur solche, bei denen explizit „Hatha“ auf dem Nachweis steht. Vielen Sachbearbeitern fällt es schwer, sich im Dschungel der Yogastile zurechtzufinden. Ziel und Zweck ist es, qualifizierte Angebote von weniger geeigneten zu unterscheiden. Dazu arbeiten die Krankenkassen u.a. mit dem Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V. zusammen. Die meisten bieten ihren Versicherten an, pro Jahr zumindest anteilig einen Kurs aus einem der vier Handlungsfelder – Bewegung, Ernährung, Entspannung und Suchtberatung – zu bezahlen. Die Kurse bestehen meist aus acht bis zwölf Sitzungen, die wöchentlich stattfinden. Wichtig ist der Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an einem geschlossenen Kurs (mindestens 80 Prozent Anwesenheit). Viele Yogastudios haben Reglementierungen gefunden, die das Ganze praktikabler machen: „Wir bieten z.B. die Möglichkeit zu Ausweichterminen in anderen Stunden von Tom Beyer an“, so Dr. Isabell Lütkehaus. Ausschlaggebend ist die Eignung des Lehrers. Er muss eine anerkannte Yogalehrerausbildung von mindestens 500 Stunden und eine Ausbildung im medizinischen oder sozialen, z.B. pädagogischen, Bereich nachweisen können.
Das Spektrum der Bezuschussungen ist je nach Krankenkasse sehr breit: von anteilig 75 Euro für einen Kurs bis zu 480 Euro pro Jahr. Außerdem gibt es oft Obergrenzen je Kurs, die meist zwischen 75 und 120 Euro liegen. Einige Versicherungen bieten eigene Programme an, oft müssen Fremdangebote erst geprüft werden. Ein Vergleich lohnt sich, wie die folgende Tabelle zeigt. Dargestellt sind die drei größten Krankenkassen Deutschlands sowie die drei Kassen, die am stärksten Präventionskurse erstatten. Die Spitzenposition dabei hat die R+V BKK. Hier gibt es ein festes Budget im Jahr von 480 Euro, das der Versicherte individuell nutzen kann. Solange die Angebote die Qualitätsansprüche des Präventionsleitfadens erfüllen, sind dann ca. vier bis fünf Yogakurse pro Jahr zu 100 Prozent mit jeweils maximal 160 Euro bezuschussbar.
Und die Umsetzung für die Versicherten ist unkomplizierter, als es sich im ersten Moment anhört: Der Kurs wird im Voraus bezahlt. Nach der erfolgreichen Teilnahme stellt der Yogalehrer eine Bestätigung aus, die bei der Krankenkasse eingereicht wird. Zur Sicherheit sollte man sich vorher erkundigen, ob der gewünschte Kurs auch wirklich erstattet wird. Nach einer kurzen Bearbeitungszeit wird das Geld aufs Konto überwiesen. Eine attraktive Möglichkeit, Geld zu sparen, etwas für sich und seine Gesundheit zu tun und sich gleichzeitig auf dem Yogaweg weiterzuentwickeln.